Stornokonditionen

Die Stornokonditionen beruhen auf § 535 BGB Absatz 1+2

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Für Individualreisen:

Stornierungen bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
Stornierungen bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 50% der gebuchten Leistungen berechnet.
Stornierungen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 80% der gebuchten Leistungen berechnet.

Die Stornokosten fallen nur in dem Fall an, wenn das Hotel die Zimmer nicht mehr weitervermieten kann.

 


Pauschalreiserecht als PDF…

 

 

Richtlinie (EU)2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzte Form